Verdorrte Palmen: Überspannungsschaden durch Blitz?

Hausratversicherer muss für Folgen eines Stromausfalls nicht haften

onlineurteile.de - Nach dem Vertrag des Hauseigentümers mit der Hausratversicherung waren "Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden" mitversichert. Darauf pochte der Versicherungsnehmer, als im heißen Sommer 2004 ein Gewitter Gebläse und Kühlanlage in seinem Wintergarten außer Gefecht gesetzt hatte.

Infolge einer durch Blitz eingetretenen Überspannung sei der FI-Schalter (Schutzschalter) herausgesprungen, meldete er dem Hausratversicherer. Das habe die Stromzufuhr im Wintergarten unterbrochen, der sich mangels Kühlung auf 60 Grad aufgeheizt habe. Die Gluthitze habe seine kostbaren Palmen zerstört. Der Schaden belaufe sich auf circa 8.000 Euro.

Das sei bedauerlich, antwortete der Versicherer, liege aber nicht an Überspannung. Deshalb müsse er keinen Schadenersatz leisten. So sah es auch der Bundesgerichtshof (IV ZR 250/08). Hier gehe es nicht um einen Sachschaden im Sinne der vereinbarten Versicherungsbedingungen, sondern um Schäden durch einen richtig funktionierenden FI-Schalter.

Kühlung und Gebläse im Wintergarten des Versicherungsnehmers seien ausgefallen, weil der Fehlerstromschutzschalter im Sicherungskasten während des Gewitters die Stromzufuhr dieser Geräte unterbrochen habe. Genau dafür sei er da: Auf diese Weise reagiere er nicht auf Überspannung, sondern er verhindere sie - und damit Folgeschäden an elektrischen Geräten.

Die Geräte blieben heil, arbeiteten aber natürlich ohne Strom nicht mehr. Es gehe hier also nicht um Schäden durch Überspannung, sondern um Schäden durch Stromausfall. Diese seien nicht versichert, denn die Hausratversicherung sei keine allgemeine "Stromausfallversicherung".