Verein bei der Zeitung angeschwärzt

Tierschutzverein darf Mitglieder aus diesem Grund ausschließen

onlineurteile.de - Zwei Mitglieder eines Tierschutzvereins plauderten im Gespräch mit einem Redakteur der örtlichen Presse aus, was ihnen so alles in ihrem Verein missfiel. Wie zu erwarten, missfiel es dem Tierschutzverein, dies aus der Zeitung zu erfahren. Der Verein leitete ein Ausschlussverfahren ein und pochte auf seine Satzung: Mitglieder, die den Verein schädigten oder Unfrieden stifteten, dürfe er ausschließen. Einstimmig beschloss der Vorstand den Rauswurf der schwarzen Schafe.

Ohne Erfolg versuchten die Kritiker, den Beschluss für unwirksam erklären zu lassen. Vereine seien in solchen Fragen autonom, erklärte das Oberlandesgericht Koblenz, solange sie sich an ihre Satzung hielten (5 U 1621/02). Und diese sei hier keineswegs willkürlich ausgelegt worden: Öffentliche Kritik könne das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit herabsetzen oder Konflikte im Verein auslösen. Auf die Meinungsfreiheit könnten sich die Kritiker nicht berufen: Da sie vereinsinterne Dinge nach außen getragen hätten, stehe es dem Verein frei, sich von ihnen zu trennen. Anders läge der Fall nur, wenn der Tierschutzverein eine Vereinigung mit Monopolstellung und die Mitgliedschaft für die Ausgeschlossenen von existenzieller Bedeutung wäre. Das treffe aber nicht zu.