Verfassungsbeschwerde der Jungen Union erfolgreich

Ihr Boykottaufruf gegen eine Scientology-Plakat-Aktion wurde zu Unrecht verboten

onlineurteile.de - Es ist schon fast acht Jahre her, da warb die Scientology Kirche Deutschland in München auf gemieteten Plakatflächen für ein Buch ihres Vordenkers L. Ron Hubbard. Damals hatte sich die Junge Union in einer Pressemitteilung dafür ausgesprochen, die Werbung der gefährlichen "Sekte" zu boykottieren. Man werde künftig die Namen der Werbefirmen veröffentlichen, die wegen "ein paar Mark" die Sekte unterstützten.

Auf die Klage von Scientology hin verboten Münchner Gerichte den Boy-

kottaufruf. Die Verfassungsbeschwerde der Jungen Union gegen diese Entscheidungen hatte beim Bundesverfassungsgericht Erfolg (1 BvR 292/02). Die Gerichte hätten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit falsch gewichtet, so die Verfassungsrichter.

Die Nachwuchsorganisation der CSU habe mit dem Boykottaufruf keine eigennützigen wirtschaftlichen Ziele, sondern ein gesellschaftliches Anliegen verfolgt. Sie habe damit auf die öffentliche Meinung einwirken wollen und zwar ohne wirtschaftliche Druckmittel. Durch das öffentliche Anprangern und den moralischen Vorwurf, eine gefährliche Sekte zu unterstützen, sollten die Plakatflächenvermieter dazu gebracht werden, die Werbung für Scientology einzustellen.

Das sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, auch wenn dadurch wirtschaftliche Interessen Dritter - d.h. der Plakatflächenvermieter - tangiert würden. Die Junge Union habe sich an der öffentlichen Auseinandersetzung über den richtigen Umgang mit Scientology beteiligt. Dafür spreche auch ihre Aufforderung an die Verantwortlichen der Stadt, gegen die Kampagne von Scientology vorzugehen.