Vergammelte Badewanne
onlineurteile.de - Schon beim Einzug der Mieter im Jahr 1990 war das Badezimmer nicht gerade auf dem neuesten Stand: Die Badewanne war 20 Jahre alt und entsprechend abgenutzt. Zehn Jahre später konnten die Mieter die vergammelte Wanne endgültig nicht mehr sehen. Sie ließen sie neu beschichten und forderten vom Vermieter das Geld zurück.
Der Vermieter hielt die Forderung allerdings für abwegig - das Amtsgericht Coesfeld ebenfalls (4 C 525/02). Dass die Badewanne überhaupt nicht mehr zu benützen war, behaupteten die Mieter selbst nicht, so der Amtsrichter. Dann müsste der Vermieter etwas unternehmen. Ansonsten sei er zu Modernisierungsmaßnahmen nur verpflichtet, wenn die Beschaffenheit der Mietsache von dem Zustand abweiche, der dem Mietvertrag zu Grunde liege. Beim Abschluss des Mietvertrags sei den Mietern aber klar gewesen, wie abgenutzt die Badewanne war. Weiteren Verschleiß müssten sie daher (solange die Wanne noch benutzbar sei) hinnehmen.
Dass die "stark aufgeraute Oberfläche" nicht mehr zu reinigen war, konnte sich der Amtsrichter überhaupt nicht vorstellen: Rostansätze könne man beseitigen und mit geeigneten Mittel wie Scheuermilch werde jede Wanne hygienisch sauber.