Vergesslicher Pflegebedürftiger heiratet im Heim
onlineurteile.de - Der alte Herr ist pflegebedürftig und leidet am so genannten "Korsakow-Syndrom", was bedeutet, dass sich der Patient nichts mehr merken kann. Im Herbst 2008 heiratete er eine Bekannte. Da er das Pflegeheim nicht verlassen konnte, fand die Hochzeit dort und nicht auf dem Standesamt statt. Das brandenburgische Innenministerium forderte, wegen der Krankheit des Ehemannes die Ehe aufzuheben.
Vom Amtsgericht bekam die Verwaltungsbehörde Recht, doch das Oberlandesgericht Brandenburg wies ihre Klage ab (13 UF 55/09). Das Grundgesetz garantiere die Freiheit zur Eheschließung, betonten die Richter. Nur wenn eine Person deren Bedeutung nicht erkenne und/oder keine freien Entscheidungen mehr treffen könne, dürfe die Justiz eine Ehe aufheben.
Nach Gesprächen mit den Ärzten und mit der Standesbeamtin kamen die Richter zu dem Schluss, dass das beim Korsakow-Patienten nicht der Fall war. Im Jahr vor der Heirat habe sich durch andere Medikamente sein Zustand deutlich verbessert. Sein Gedächtnis habe nicht gänzlich ausgesetzt. So habe er die Ärzte immer erkannt und ihnen auch bestätigt, dass er heiraten wolle.
Die Standesbeamtin hatte noch ein Jahr vorher eine Heirat abgelehnt: Da der Ehemann starke Schmerzmittel nehmen musste, fürchtete sie, er könne aufgrund der Wirkung der Arzneimittel die Tragweite seines Entschlusses nicht verstehen. Im Herbst 2008 habe er dann aber - auf ihre Nachfragen zur Trauung - in einer Weise reagiert, dass sie davon überzeugt gewesen sei, er wisse, was er tue.