Vergewaltigte Frau verfiel den Drogen

Täter streitet mit Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung um die Therapiekosten

onlineurteile.de - Während ihrer Ausbildung zur Kauffrau wurde eine Auszubildende im Jahr 1997 von ihrem Chef, einem Bayreuther Immobilienmakler, mehrfach auf brutale Art und Weise im Betrieb vergewaltigt. Wegen sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener in 15 Fällen wurde der Makler zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die unglückliche junge Frau verfiel den Drogen.

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft, Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, zahlte an das Opfer 38.908 Euro für die Behandlung der Drogenabhängigkeit und vorübergehende Erwerbsunfähigkeit. Diese Summe forderte die Versicherung vom Täter ersetzt, weil die Drogensucht der Frau Folge der sexuellen Misshandlungen sei. Man einigte sich im Sommer 2003 vor Gericht auf einen Vergleich: 25.000 Euro in Raten sollte der Täter an die Berufsgenossenschaft zahlen. Dieser versuchte, die finanzielle Verpflichtung auf seine private Haftpflichtversicherung abzuwälzen: Dass das Opfer in Folge seiner Taten drogenabhängig werde, damit habe er nicht rechnen können. Für den Schaden müsse die Versicherung geradestehen.

Beim Landgericht München I kam der Mann mit dieser Frechheit allerdings nicht durch (26 O 8150/03). Der Versicherungsschutz umfasse nicht jedes "Risiko privaten Handelns": Wie ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigungen seien auch vorsätzliche Straftaten und ihre Folgen nicht versichert. Einen derartigen Schaden gegenüber der Versicherung geltend zu machen, sei ein starkes Stück. Was der Makler seiner Auszubildenden angetan habe, "liege weit außerhalb aller Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens". Dass massiver sexueller Missbrauch über Monate hinweg psychische Schäden hervorrufe, liege auf der Hand.