Vergilbte Türen im neuen Haus

"Der Gilb" ist kein Baumangel, sondern eine normale Abnutzungserscheinung

onlineurteile.de - So lange wohnten die Hauseigentümer noch gar nicht im neu gebauten Einfamilienhaus. Doch die Innenseiten der weiß lackierten Türen in Küche und Wohnzimmer begannen bereits zu vergilben. Das Ehepaar hielt sich an den Bauunternehmer und forderte ihn auf, den Schönheitsfehler zu beseitigen.

Die Bauherren rauchten eben zu viel, konterte der Unternehmer cool. Er lehnte es ab, die Türen neu zu lackieren. Erfolglos verklagte ihn das Ehepaar auf Kostenübernahme für eine Renovierung. Das Oberlandesgericht Brandenburg ließ sich von einem Bauexperten beraten und verneinte einen Baumangel, den der Unternehmer ausbügeln müsste (12 U 183/12).

Zwar könnten Schönheitsfehler ausnahmsweise einen Baumangel darstellen, wenn optische Mängel die Wertschätzung für das gesamte Bauwerk beeinträchtigten. In der Regel seien sie aber nicht so schwer wiegend und deshalb hinzunehmen.

Wenn Sonnenlicht auf weiß lackierte Türen falle, vergilbe der Anstrich. Das könne man nach Aussage des Experten bei Lack nicht ganz verhindern. Zwar gebe es auch hochwertige, teure Acryllacksorten, die das Nachgilben etwas abmilderten. Wenn der Auftragnehmer so ein Material verwenden solle, müssten die Bauherren das mit ihm jedoch ausdrücklich vereinbaren.

Ohne Absprache schulde der Bauunternehmer durchschnittliche Qualität — und die habe er (bzw. sein Subunternehmer, der Maler) geliefert. Dafür, dass der Auftragnehmer vertragswidrig minderwertiges Material verwendet haben könnte, gebe es keine Anhaltspunkte. Wenn Türen vergilbten, sei das eine ganz normale Abnutzungserscheinung und kein Baumangel.