Verhängnisvoller Reitausflug
onlineurteile.de - Eine Gruppe mit acht Reitern startete vom Reiterhof zu einem Ausflug. Am Ende der Gruppe befand sich ein Mann, der erst zum zweiten Mal dabei war und die Pferde noch nicht kannte. Unmittelbar vor ihm ritt eine Frau auf einem Pferd, das zum Auskeilen neigte - was alle wussten, nur nicht der Schlussmann. Plötzlich drosselten die vorderen Reiter das Tempo. Der Schlussmann trabte deshalb einen kurzen Moment zu nahe an das Pferd vor ihm heran - genau in diesem Moment keilte es nach hinten aus und traf ihn am Schienbein. Mit einem komplizierten Trümmerbruch landete der Reiter im Krankenhaus.
Von der Tierhalterin forderte er Schadenersatz und bekam beim Oberlandesgericht Koblenz Recht (5 U 319/04). Vergeblich warf ihm die Frau Mitverschulden vor, weil er von hinten zu dicht an ihr Pferd herangeritten sei. Die Richter verneinten dies und verwiesen auf die Ausführungen eines Sachverständigen: Beim Reiten seien solche Situationen nicht zu vermeiden, hatte dieser erläutert. Wegen unvorhersehbarer Wechsel der Gangart oder weil ein Pferd scheue, passiere es immer wieder einmal, dass die Tiere zu nah aneinander gerieten. Dass die Frau vor ihm ein gefährliches Pferd reite, habe außerdem der Verletzte als einziger in der Gruppe nicht gewusst.
Die Reiterin dagegen habe grundlegende Sorgfaltsregeln des Reitsports missachtet, so die Richter. Deshalb hafte sie für den Schaden, den ihr Tier angerichtet habe. Bei einem Gruppenausritt müssten Pferde, die zum Auskeilen neigten, mit einer roten Schleife am Schweif gekennzeichnet werden und zudem stets am Schluss der Gruppe reiten.