Verhunzte Reihenhäuser
onlineurteile.de - Die vier geplanten Reihenhäuser schienen eine supersichere Investition zu sein. Jedenfalls wurden sie von der Bank "als optimale Kapitalanlage mit Höchsterträgen" verkauft. Im November 1996 bezahlte ein Anleger dafür im Voraus etwas über eine Million Mark. Als die Häuser fertig und vermietet waren, stellte sich schnell heraus, dass da ziemlich gemurkst worden war. Von Anfang an kürzten die Mieter wegen Baumängeln die Miete. In Sachen Reparatur- und Sanierungskosten drohte das Ganze ein Fass ohne Boden zu werden.
Zudem unternahm die Bauherrin, eine Immobiliengesellschaft, nichts, um die Mängel zu beseitigen - obwohl ihr der Käufer dafür eine Frist setzte. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende, dachte sich der Anleger. Er forderte von der Bank, den Vertrag rückgängig zu machen und ihm den Kaufpreis zurückzugeben. Den wollte die Bank aber nicht in voller Höhe herausrücken: Wenigstens die Mieteinnahmen von 1997 bis 2004 müsse sich der Anleger anrechnen lassen, verlangte sie.
So sah es auch der Bundesgerichtshof (VII ZR 228/04). Die Bank müsse den Kaufpreis nicht in voller Höhe erstatten und damit den Käufer so stellen, als wären die Reihenhäuser ohne Mängel gewesen. Beim Schadenersatz sei der Wert der Nutzung zu berücksichtigen (d.h. die Mieteinnahmen abzüglich der Reparaturkosten). Finanziellen Verlust müsse der Käufer allerdings nicht hinnehmen; er solle nach der Rückabwicklung des Vertrages wirtschaftlich so dastehen wie vor Vertragsschluss.