"Verkaufsoffener VIP-Sonntag"

Möbelhändler umgeht mit Einladungen an Kundenkarten-Inhaber die Ladenschlusszeiten

onlineurteile.de - Ganz auf der Linie des Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts zu den verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin verbot das Verwaltungsgericht Stuttgart den "VIP-Sonntag" eines Möbelhändlers. Zuletzt hatte er im Januar 2009 Stammkunden zum Sonntagsverkauf eingeladen und mit hohen Rabatten angelockt.

Die Aktion war so erfolgreich, dass sich Besucherschlangen vor dem Eingang drängten und auch die Parkplätze der umliegenden Einkaufsmärkte vollständig belegt waren. Denn es waren eben nicht nur Stammkunden eingeladen, sondern alle Inhaber eines "Preisepasses", die in den vergangenen zwei Jahren beim Händler etwas gekauft oder den "Preisepass" kürzlich beantragt hatten.

Die Stadt Stuttgart verbot daraufhin weitere "verkaufsoffene VIP-Sonntage" und drohte für die nächste Ladenöffnung während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten eine Geldstrafe an. Der Einspruch des Möbelhändlers scheiterte beim Verwaltungsgericht Stuttgart (4 K 3177/09). Er habe gegen das Ladenöffnungsgesetz verstoßen, weil er Waren an "jedermann" verkauft habe, so die Richter.

Dass er - sozusagen als Alibi - den Personenkreis durch Einladungen scheinbar eingeschränkt habe, ändere daran nichts. Eine Kundenkarte, die an die breite Masse der Kunden ausgegeben werde, schließe den "Verkauf an jedermann" gerade nicht aus. Die Einladung an Karteninhaber habe nur bezweckt, das Ladenöffnungsgesetz zu umgehen und das ein wenig zu bemänteln.