Verkaufter Smart war nicht das neueste Modell

Nachfolger hat einen größeren Tank: Händler muss den Wagen zurücknehmen

onlineurteile.de - Als er den Smart im Schaufenster des Autohändlers betrachtete, gefiel er dem Mann sofort. Mit Preis (18.326 Euro) und Leistung des Neuwagens war er auch zufrieden, im Juni 2002 unterschrieb er den Kaufvertrag. Später stellte der Käufer fest, dass schon seit vier Monaten das Nachfolgemodell vom Band lief. Und der neue Smart hatte einen wesentlich größeren Tank: 33 Liter statt 22 Liter. Der Käufer reklamierte und forderte den Händler auf, das gekaufte Fahrzeug zurückzunehmen.

Beim Landgericht Köln setzte sich der unzufriedene Käufer durch, das Oberlandesgericht Köln bestätigte dieses Urteil (22 U 180/04). Als "fabrikneu" sei ein Auto nur einzustufen, solange das Modell unverändert weitergebaut werde. Wenn sich Technik oder Ausstattung änderten, seien die vorher produzierten Fahrzeuge nicht mehr als "Neuwagen" anzusehen. Der Käufer habe den Smart aber als Neuwagen gekauft und so stehe es im Vertrag.

Die aktuelle Serie des Smart habe mit dem größeren Tank natürlich eine deutlich größere Reichweite. Für Autokäufer sei dies ein wichtiger Gesichtspunkt. Der Verkäufer hätte den Kunden deshalb über den Modellwechsel informieren müssen.