Verkehrsrowdy unterwegs

Haftpflichtversicherung muss für Schaden durch provozierten Aufprall nicht zahlen

onlineurteile.de - Eine Münchner Autofahrerin fuhr mit ihrem Kleinwagen auf einer Hauptverkehrsstraße nach Norden. An einer großen Kreuzung wollte sie nach links abbiegen und ordnete sich in die richtige Spur ein. Als die Ampel auf Grün umsprang, fuhr die Frau vorsichtig in die Kreuzung und wartete den Gegenverkehr ab. Das dauerte dem ungeduldigen Fahrer hinter ihr zu lange, er betätigte die Lichthupe. Nach dem Einfahren in die Querstraße rächte er sich an ihr für den immensen Zeitverlust: Der Rowdy überholte den Wagen der Frau, scherte ganz knapp vor ihm wieder ein und stieg voll auf die Bremse.

Obwohl die Frau ebenfalls sofort bremste, war der Aufprall nicht mehr zu verhindern. Wegen der Reparaturkosten von rund 1.200 Euro verklagte sie die Haftpflichtversicherung des Verkehrsrowdys auf Schadenersatz. Beim Landgericht München I erfuhr sie allerdings, dass sie mit ihrer Klage an der falschen Adresse war (19 S 19940/03). Der Versicherungsnehmer habe durch sein unerhörtes Bremsmanöver den Unfall absichtlich herbeigeführt, erklärten die Richter. Daher müsse seine Versicherung nicht für den Schaden aufkommen. Der Verkehrsrowdy müsse den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.