Verkehrsrowdy wegen Nötigung verurteilt
onlineurteile.de - Dachdecker X hat sich am Lenkrad kriminell aufgeführt — ganz wörtlich genommen. Der Autofahrer Y vor ihm hatte mit seinem schicken BMW Z 4 auf der linken Fahrspur die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h eingehalten. Das fand X unerträglich. Erst fuhr er total dicht auf den BMW auf, dann überholte er auf einer durchgezogenen Linie, schnitt den BMW absichtlich und bremste ihn anschließend aus: von 70 km/h herunter auf 20 km/h.
In diesem Tempo fuhr X weiter und verhinderte durch Schlangenlinien, dass ihn der BMW-Fahrer oder andere Fahrer aus der folgenden Kolonne überholten. Als Autofahrer Y schließlich doch an ihm vorbeizog, versuchte X vergeblich, den BMW zu rammen. Nach einigen Kilometern, inzwischen waren 90 km/h erlaubt, holte der Verkehrsrowdy den BMW wieder ein, drängte ihn auf den Seitenstreifen ab und bremste ihn auf 30 km/h aus.
Der Fahrer des Z 4 erstattete Strafanzeige. X wurde wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einem Fahrverbot von drei Monaten und einer Geldstrafe von 1.400 Euro verurteilt. Daraufhin forderte die Stadt Ludwigshafen den Dachdecker auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen: Er müsse nachweisen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sei. Da X darauf nicht reagierte, entzog ihm die Stadt die Fahrerlaubnis.
Nun beantragte X vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht (VG) Neustadt: Das geforderte Gutachten sei zu teuer, das könne er nicht bezahlen. Außerdem stehe seine Fahrtauglichkeit außer Zweifel. Sein einmaliger Ausraster sei schon zwei Jahre her und seitdem habe er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen. Angesichts dessen sei es völlig überzogen, ihm den Führerschein wegzunehmen — zumal er beruflich auf ihn angewiesen sei, weil er täglich verschiedene Baustellen aufsuchen müsse.
Doch das VG wies den Eilantrag des Verkehrsrowdys ab (3 L 441/13.NW). Zu Recht habe die Kommune nach dem Strafurteil von X ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Denn der Vorfall offenbare ein hohes Aggressionspotenzial. Daher sei es notwendig, seine Persönlichkeit zu untersuchen und zu prüfen, ob eine Erkrankung vorliege, die aggressives Verhalten auslöse.
Dass sich X seither keinen Fehltritt mehr geleistet habe, ändere daran nichts: Nach dem Straßenverkehrsgesetz könne man erst nach fünf Jahren ohne Verkehrsverstoß davon ausgehen, dass sich ein Verkehrssünder bewährt habe. Auch der Hinweis auf fehlende Geldmittel half dem Dachdecker nicht weiter: Um der Verkehrssicherheit willen sei es dem Betroffenen zuzumuten, die Kosten eines Gutachtens zu tragen, erklärte das VG. Das sei eine präventive Maßnahme im Interesse aller Verkehrsteilnehmer.