Verkehrssünder versäumt Frist für das Aufbauseminar

Trotz späterer Teilnahme kann ihm die Behörde den Führerschein entziehen

onlineurteile.de - Bei 14 Punkten in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei wurde es für den Raser Ernst: Er müsse innerhalb der nächsten zwei Monate an einem Aufbauseminar teilnehmen, teilte ihm die Behörde schriftlich mit, ansonsten sei der Führerschein weg. Momentan unmöglich, fand der Fahrer, der gerade beruflich zwischen Österreich, Schweiz und Türkei hin und her pendelte.

Er verließ sich auf seine Sekretärin. Die fragte bei der Behörde allerdings nur nach, ob Krankheit möglicherweise ein Grund wäre, die Frist zu verlängern. Als der Mann schließlich zwei Monate zu spät sein Seminar ableistete, konnte er damit die Sanktion nicht mehr abwenden: Sein Führerschein wurde trotzdem eingezogen. Zu Recht, entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage des vielbeschäftigten Geschäftsmanns ab (10 B 10275/06).

Bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten sei so ein Seminar fällig und Führerscheinentzug das adäquate Mittel, die Verkehrssünder zur fristgerechten Teilnahme anzuhalten. Habe jemand gute Gründe für einen Aufschub, müsse er sich rechtzeitig bei der Behörde darum kümmern. Notfalls hätte der Geschäftsmann auch noch nach Ablauf der Frist darlegen können, warum er sich nicht vorher beim Amt gemeldet habe.

Wenn der Autofahrer nun aber behaupte, alle früheren Seminare seien voll gewesen und außerdem habe er die ganze Zeit über im Ausland gearbeitet, sei dies unglaubwürdig: Berücksichtige man den Anruf der Sekretärin, erscheine diese Erklärung eher zweifelhaft. Dass er beruflich auf das Auto angewiesen sei, helfe ihm daher auch nichts mehr.