Verkehrsunfall durch plötzliches Wendemanöver
onlineurteile.de - An einem Novembermorgen fuhr der Mann auf seinem Motorrad in die Arbeit. Vor einer Kreuzung in Gröbenzell stand eine Schlange wartender Autos. Die Autos fuhren gerade wieder an, weil die Ampel auf "Grün" geschaltet hatte, als der Motorradfahrer die Schlange überholte.
Auf der Gegenfahrbahn kam ihm ein Autofahrer entgegen, der einen Parkplatz suchte. Vor der Bäckerei auf der gegenüber liegenden Seite entdeckte er einen. Der Autofahrer bremste abrupt und wollte blitzschnell wenden, damit ihm keiner den Parkplatz wegschnappte. Dabei prallte der Wagen mit dem Motorrad zusammen. Der Motorradfahrer flog auf die Straße, erlitt Prellungen und Schürfwunden, verletzte sich an der Hand. Seine Motorradkleidung war zerfetzt.
Dafür verlangte er vom Autofahrer 6.500 Schadenersatz und als Trostpflaster für die Verletzungen 1.500 Schmerzensgeld. Von der Kfz-Versicherung des Autofahrers erhielt er insgesamt 3.900 Euro. Mehr sei nicht drin, erklärte der Versicherer. Schließlich habe der Motorradfahrer an der Ampelanlage stark beschleunigt und überholt, also treffe ihn Mitverschulden an dem Unfall. Das Amtsgericht München sprach dem Verletzten 1.650 Euro mehr zu (345 C 27884/05).
Dabei ging auch die Amtsrichterin davon aus, dass der Motorradfahrer für den Zusammenstoß mitverantwortlich war (zu 25 Prozent). Zum Zeitpunkt des Unfalls (ca. 6.30 Uhr) sei es noch finster gewesen, hielt sie ihm vor. Der Motorradfahrer habe also überholt, obwohl er die Verkehrslage an der Kreuzung nicht genau überblicken konnte. Auch wenn der Unfall eigentlich durch das leichtsinnige Wendemanöver des Autofahrers verursacht wurde: Wer trotz unklarer Verkehrslage überhole, müsse einen Teil seines Schadens selbst tragen.