Verlustreiche Optionsgeschäfte

Wertpapierhandelsbank verlangt hohe Aufschläge - Anleger ohne Chance

onlineurteile.de - Ein gut verdienender Techniker meldete sich auf Grund einer Fernsehwerbung bei einer Wertpapierhandelsbank, um Optionsgeschäfte abzuschließen. Er bekam mehrere Hochglanzprospekte, darunter auch die Broschüre "Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei Optionsgeschäften". Dem Mitarbeiter der Bank teilte der Anleger mit, er kenne sich mit Börsentermingeschäften überhaupt nicht aus. Fast 100.000 Euro zahlte er ein, davon wurde sofort 4,9 % Agio (italienisch für: Aufgeld) abgezogen. Bei jedem Kaufauftrag, den der Kunde für Optionen erteilte, wurde eine "Round-Turn"-Kommission von 80 US-Dollar fällig.

Eigentlich hätte er darüber hinaus auch noch 20 % Gewinnbeteiligung an die Wertpapierhandelsbank abführen sollen, doch dazu kam es mangels Gewinn gar nicht erst. Der Anleger verlor viel Geld, löste schließlich die Geschäftsverbindung und verklagte die Bank auf Schadenersatz. Vom Oberlandesgericht bekam er Recht - die Berufung der Bank gegen dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen (XI ZR 76/05).

In ihrer Broschüre über Verlustrisiken verneble die Bank eher den wahren Sachverhalt, als darüber aufzuklären, stellten die Bundesrichter fest. Sie erwähne zwar die Gefahr des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals, erwecke aber mit Gewinnbeispielen den falschen Eindruck, diesem Risiko stehe eine realistische Gewinnchance gegenüber. Das sei aber nicht der Fall, weil aufgrund der hohen Bankgebühren Gewinnchancen für die Anleger praktisch ausgeschlossen seien. Das Unternehmen habe also den Kunden unzureichend informiert. Was er vom Anlageberater erfahren habe, könne dabei offen bleiben: Denn mündliche Aufklärung über das Anlagerisiko genüge bei einer Wertpapierhandelsbank - anders als bei einer Vollbank - nicht.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens verstoße gegen die guten Sitten. Durch überhöhte Gebühren und Aufschläge auf die Börsenpreise erziele man hohe Gewinne auf Kosten chancenloser Anleger. Da sich an dieser Abzocke bei korrekter Information kein vernünftig denkender Mensch beteiligen würde, ziele das Geschäftsmodell von vornherein bewusst darauf ab, uninformierte, leichtgläubige Menschen unter Ausnutzung ihres Gewinnstrebens und ihres Leichtsinns als Geschäftspartner zu gewinnen und sich auf deren Kosten zu bereichern.