Vermieter baut trotz Versprechen kein Bad ein

Mieter kann die Wohnungsmiete um zehn Prozent kürzen

onlineurteile.de - "Eigentlich habe ich mir das lange genug gefallen lassen," dachte sich der Mieter. 1985 hatte er den Mietvertrag unterschrieben. Darin stand, die Wohnung werde mit Bad vermietet. 15 Jahre später aber musste sich der Mann immer noch mit einem Waschbecken begnügen. Alles Betteln und Drängen half nichts, lediglich zwei Briefe vom Vermieter mit weiteren leeren Versprechungen fand er im Briefkasten.

Schließlich griff der Mieter zu anderen Mitteln: Er kürzte die Miete um zehn Prozent, 45 Euro. "Frechheit" meinte der Vermieter und zog vor Gericht: Der Mann habe es schließlich lange Jahre ohne Bad ausgehalten, da dürfe er deswegen nicht mehr die Miete herabsetzen. Darf der Mieter durchaus, entschied das Amtsgericht Köln (212 C 60/03).

Der Mann habe den vertragswidrigen Zustand zwar lange hingenommen. Doch habe ihm der Vermieter gerade in den letzten Jahren zweimal schriftlich versprochen, ein Bad einzubauen. Diese Zusage sei als Erweiterung des Mietvertrags anzusehen, der ohnehin ein Bad vorsehe. Wenn die Badewanne nun immer noch fehle, müsse dies eindeutig als Mangel gewertet werden.