Vermieter einer Lagerhalle …

… soll Frontscheibe eines seltenen Oldtimers zerstört haben

onlineurteile.de - Ein heftiges Gewitter bot dem finanziell klammen Ehepaar F eine willkommene Gelegenheit, die Haushaltskasse aufzubessern - doch dank der Aussage eines Sachverständigen gelang der Coup nicht. Die Eheleute hatten eine Lagerhalle gemietet, in der Herr F Oldtimer restaurierte, um sie zu verkaufen. Das Geschäft lief schlecht. Im Sommer 2006 riss ein Gewittersturm ein Fenster der Halle aus. Da die Mieter im Ausland waren, öffnete der Vermieter mit seinem Zweitschlüssel die Halle und verschloss die Fensteröffnung mit dem Außenladen.

Aus dieser Hilfsaktion wollten ihm die Mieter einen Strick drehen - kurz, bevor der Gerichtsvollzieher alle Oldtimer in der Halle pfändete. Sie behaupteten, der Vermieter habe beim Verriegeln des Fensters die Frontscheibe eines seltenen Oldtimers zerstört. Herr F habe sie vor der Reise ausgebaut und auf den Tisch vor dem Fenster gelegt. Man könne sie nicht neu anfertigen, daher sei der Oldtimer jetzt wertlos. Den Schaden bezifferte Herr F auf mindestens 30.000 Euro.

Der Vermieter wies den Vorwurf zurück: In der Halle habe eine Vielzahl von Autoersatzteilen kreuz und quer herumgelegen, aber keine Kfz-Frontscheibe. Wessen Version war nun richtig? Die klare Aussage eines Kfz-Sachverständigen machte dem Landgericht Coburg die Entscheidung leicht (13 O 457/09). Er begutachtete das Foto, das Frau F von der vermeintlichen Oldtimer-Frontscheibe aufgenommen hatte.

Die Scheibe auf dem Foto passe nie und nimmer in den Scheibenrahmen der Karosserie des alten Wagens, erklärte der Experte und untermauerte dies mit technischen Details. Daher glaubte das Gericht den Eheleuten F und weiteren, von ihnen benannten Zeugen nicht: So wie behauptet könne der Schaden nicht eingetreten sein - wahrscheinlich habe es nie einen gegeben. Das Landgericht wies die Klage der Mieter gegen den Vermieter bzw. dessen Haftpflichtversicherung auf Schadenersatz ab.