Vermieter fordert jahrelang bestimmte Nebenkosten nicht ein

Die Vereinbarung im Mietvertrag ist damit aufgehoben

onlineurteile.de - Fast schien es, als wüsste der Vermieter nicht so recht, was er wollte. Im Mietvertrag von 1993 hatte er eine Klausel durchgedrückt, in der es hieß, dass der Mieter Grundsteuer und Sach- und Haftpflichtversicherungen (anteilsmäßig) übernehmen müsse. Dann aber rechnete er acht Jahre lang nichts dergleichen ab. Erst 2002 forderte der Hauseigentümer erstmals die Grundsteuer, ein Jahr später sollte der Mieter zusätzlich die Kosten einer Brandschutzversicherung tragen.

Doch nun stellte sich der Mieter stur - zu Recht, wie das Amtsgericht Gießen entschied (48 MC 484/04). Wenn der Vermieter diese Kosten jahrelang nicht umlege, bewirke dies eine "stillschweigende" Änderung des Mietvertrags. Der Mieter dürfe dann davon ausgehen, dass der Vermieter kein Interesse daran habe, das Geld für Brandschutzversicherung und Grundsteuer zu kassieren und dass das auch künftig so bleiben werde. Mittlerweile habe der Vermieter keinen Anspruch mehr darauf, diese Kosten auf den Mieter abzuwälzen - auch die Grundsteuer für 2002 müsse er zurückzahlen.