Vermieter insolvent

Mieterin verlangt vergeblich die Kaution zurück

onlineurteile.de - Mieter sollten sich vergewissern, ob ihr Vermieter die Kaution - wie gesetzlich vorgeschrieben - auf einem eigenen Treuhandkonto angelegt hat. Diesen Nachweis können sie vom Vermieter verlangen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, ist hier die Devise.

Eine zu vertrauensselige Mieterin hatte bei der Insolvenz ihres Vermieters das Nachsehen. Hätte er ihre Kaution von seinem Vermögen getrennt angelegt gehabt, hätte sie die Summe in voller Höhe zurückbekommen. Doch ihr Vermieter hatte sich nicht an die Vorschriften gehalten und die Kaution auf eines seiner Konten eingezahlt, mit bitteren Konsequenzen für die Mieterin.

In diesem Fall sei der Auszahlungsanspruch des Mieters eine einfache Insolvenzforderung wie die aller anderen Gläubiger auch, entschied der Bundesgerichtshof (IX ZR 132/06). Bei einem Insolvenzverfahren gelte das Prinzip: Ansprüche auf Guthaben würden nur bevorzugt behandelt, wenn sie auf einem Konto lägen, das ausschließlich für "Fremdgelder" bestimmt sei.