Vermieter können Instandhaltungskosten steuerlich absetzen
onlineurteile.de - Die Mutter eines Vermieters kümmerte sich um dessen vermietete Wohnung. Als die langjährige Mieterin ihres Sohnes 2002 starb, mussten die Räume renoviert werden. Nach Rücksprache mit ihm beauftragte die Mutter Handwerker mit den nötigen Schönheitsreparaturen und bezahlte auch die Rechnungen (insgesamt 4.358 Euro), die auf ihren Namen lauteten.
Deshalb bekam ihr Sohn Ärger mit dem Finanzamt, als er diese Summe für das Jahr 2002 bei den Einkünften aus Vermietung als Werbungskosten geltend machte. Die Finanzbeamten lehnten es ab, die von seiner Mutter an die Handwerker gezahlten Beträge zu berücksichtigen. Die Klage des Steuerzahlers gegen den Steuerbescheid hatte beim Bundesfinanzhof (BFH) Erfolg (IX R 45/07).
Instandhaltungskosten dienten der langfristigen Sicherung der Einkommensquelle Vermietung, so der BFH. Zu diesem Zweck habe die Mutter des Vermieters die Handwerker bezahlt. Sie habe die Beträge im Interesse des Sohnes ausgegeben und von ihm nicht zurückgefordert. Der Fall sei so zu behandeln, als hätte die Mutter ihrem Sohn das Geld für die Instandhaltungskosten von vornherein schenkweise überlassen und als hätte er selbst damit die Handwerker bezahlt: Dann müsste das Finanzamt den Betrag ja auch als Werbungskosten anerkennen.
P.S.: So hatten die obersten Finanzrichter schon im November 2005 einen ähnlichen Fall entschieden. Doch das Bundesfinanzministerium hatte die Finanzämter angewiesen, das Urteil mehr oder weniger zu ignorieren (BMF-Schreiben vom 9.8.2006). Diese Anweisung wurde im Juli 2008 vom Ministerium zurückgezogen.