Vermieter kündigt Mieterin wegen Eigenbedarfs

Im Mietshaus wird gleichzeitig eine (kleinere) Wohnung frei ...

onlineurteile.de - Der Vermieter kündigte einer langjährigen Mieterin wegen Eigenbedarfs: Er benötige eine Wohnung im Mehrfamilienhaus für seinen Sohn. Bald darauf wurde eine Wohnung im Stockwerk darüber frei. Diese Wohnung vermietete der Hauseigentümer wieder, ohne sie der Mieterin anzubieten. Die beiden Wohnungen schienen ihm nicht vergleichbar, denn die Wohnung im Dachgeschoss war deutlich kleiner.

Als deren Bewohner der Mieterin erzählten, dass sie bald umziehen würden, fiel die Frau aus allen Wolken. Sie fühlte sich vom Vermieter hintergangen und klagte gegen die Kündigung. Das Amtsgericht Mainz entschied, das Mietverhältnis bestehe weiter (87 C 288/05). Eine im gleichen Haus frei werdende Wohnung müsse der Vermieter der Mieterin anbieten, wenn er ihr wegen Eigenbedarfs gekündigt habe, so der Amtsrichter.

Das gelte auch dann, wenn die zwei Wohnungen objektiv nicht vergleichbar seien. Das zu entscheiden, sei Sache des Mieters, der seinen Wohnbedarf nach eigenen Vorstellungen bestimme. Vielen Menschen sei es wichtig, in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Das müsse ihnen der Vermieter ermöglichen, wenn es im Haus eine Alternative gebe. Im konkreten Fall hätte die kleinere Wohnung im Dachgeschoss den Interessen der Mieterin sogar besser entsprochen als die jetzige: Kürzlich sei deren Tochter ausgezogen, um anderswo zu studieren.