Vermieter kündigt wegen Mietrückstands
onlineurteile.de - Ein Mainzer Wohnungseigentümer erkundigte sich wegen der Bonität eines Mietinteressenten bei dessen Arbeitgeber. Alles in Ordnung, teilte ihm die Firma mit, die Bezüge seien nicht verpfändet. Das stimmte nicht: 25 Euro vom Monatslohn waren wegen alter Schulden gepfändet. Kaum war der Mietvertrag mit dem Arbeitnehmer unterschrieben, ging der Ärger los. Der unzuverlässige Mieter zahlte immer zu spät und manchmal gar nicht.
Frau P, eine Mitarbeiterin des Vermieters, rief bei der Firma an, um sich zu beschweren und erfuhr von der Lohnpfändung. Dennoch bestand das Mietverhältnis noch drei Jahre, bis der Vermieter das ewige Gezerre satt hatte. Nach erneutem Zahlungsrückstand kündigte er dem Mieter.
Vom Arbeitgeber forderte der Vermieter 6.000 Euro Schadenersatz (für Miete, Gerichts- und Anwaltskosten): Schließlich habe er dem Hallodri die Wohnung nur vermietet, weil ihm der Chef einen "Persilschein" ausgestellt habe. Die Klage des Vermieters wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz abgewiesen (5 U 28/08).
Die falsche Auskunft über den Lohn habe nicht zu dem finanziellen Verlust geführt, um den es hier gehe, so das OLG. Denn die Zeugin P habe schon drei Jahre vor der Kündigung vom Arbeitgeber die Wahrheit erfahren. Schon damals hätte der Vermieter dem Mieter (der mit Sicherheit von der Pfändung wusste) wegen pflichtwidrigen Verhaltens kündigen können.
Statt dessen habe er das Mietverhältnis fortgesetzt. Er habe also trotz der Pfändung und ständiger Zahlungsschwierigkeiten des Mieters an dem Vertrag festgehalten. Daher verfange das Argument nicht mehr, nur infolge der falschen Lohnbescheinigung des Arbeitgebers sei der Mietvertrag abgeschlossen worden. Wer einen Vertrag, den er anfechten oder kündigen könnte, bestätige, müsse sich so behandeln lassen, als hätte er ihn erneut geschlossen.