Vermieter lässt Dachterrasse räumen

Schadenersatz für Verletzung des Mietereigentums

onlineurteile.de - Seit fast 30 Jahren lebte die Frau in der Mietwohnung. Das Dachgelände neben ihrer Wohnung hatte sie schon vor langer Zeit zur Terrasse umgebaut und einen kleinen Garten mit schönem Holzboden und Blumenbeeten angelegt. Bisher hatte sich niemand beklagt, obwohl sie für das Dach keine Extra-Miete bezahlte. Dann aber flatterte eines Tages ein Schreiben des Vermieters ins Haus: Sie solle die Dachterasse räumen, weil dort in Kürze Sanierungsarbeiten anstünden.

Verständlicherweise wollte die Frau ihren Garten nicht zerstören. Das erledigten schließlich die Handwerker, die der Hauseigentümer bestellt hatte. Die räumten kurzerhand einfach alles ab und schmissen es auf den Müll. Das wollte sich die Mieterin nicht gefallen lassen, bestellte einen Gutachter und forderte Schadenersatz (über 4000 Euro). Sie habe gar keine Erlaubnis, die Dachfläche zu nutzen, konterte der Vermieter.

Das half ihm nichts: Er müsse den Schaden voll ersetzen, entschied das Amtsgericht Köln (218 C 284/03). Ob die Frau die Dachfläche gemietet habe oder nicht, sei völlig egal. Der Hausbesitzer dürfe auf keinen Fall ihr Eigentum beschädigen. Das von ihm beauftragte Räumkommando habe Holzkonstruktion und Pflanzen der Mieterin vernichtet und damit rechtswidrig ihr Eigentum verletzt. Selbst wenn es wegen der Sanierung notwendig gewesen sei, die Terrasse vorübergehend zu räumen: Für diese Aktion gebe es keine Entschuldigung.