Vermieter leben in Spanien

Zur Eigenbedarfskündigung wegen schwerer Erkrankung

onlineurteile.de - Seit vielen Jahren lebte ein älteres Ehepaar in Spanien. Sein Haus in Deutschland vermietete es 2001 inklusive Einliegerwohnung an eine Familie. Früher hätten sie diese Wohnung für gelegentliche Besuche noch selbst genutzt, erklärten die Eheleute den Mietern beim Abschluss des Vertrags. Das sei aber nicht mehr nötig, eine "Rückkehr nach Deutschland planten sie nicht".

Im Februar 2004 kündigten die Vermieter jedoch das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs: Ihr Gesundheitszustand habe sich in den letzten Jahren so verschlechtert, dass sie regelmäßig ärztliche Hilfe benötigten, hieß es im Kündigungsschreiben. Daher wollten sie ihren Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegen. Die Vermieterin war schon 1998 wegen Krebs operiert worden, ihr Mann litt an Arthrose und grauem Star. Dennoch blieb ihre Räumungsklage gegen die Mieter beim Amtsgericht Gießen erfolglos (48 MC 318/04).

Die Kündigung verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und sei daher gegenstandslos, erklärte der Amtsrichter. Denn der Eigenbedarf, den die Vermieter jetzt geltend machten, sei bereits 2001 absehbar gewesen. Bei einer Krankheit wie Krebs müsse man die Möglichkeit von Rückfällen immer in Betracht ziehen. Auch ihr Mann, der 2001 schon 70 Jahre alt war, konnte krank werden. Wie die ärztliche Versorgung in Spanien aussehe, habe die Frau beim Vertragsschluss auch schon gewusst.

Umso mehr Anlass, vor der Vermietung darüber nachzudenken, ob eine Rückkehr nötig werden könnte und den neuen Mietern "reinen Wein einzuschenken". Statt die Mieter darüber zu informieren, dass die Mietdauer unter Umständen kurz ausfallen könnte, hätten ihnen die Vermieter jedoch das Gegenteil versichert. Darauf dürften die Mieter nun auch vertrauen, denn ein Umzug sei teuer und mit großem Aufwand verbunden.