Vermieter mieten Verbrauchserfassungsgeräte
onlineurteile.de - Jeder Vermieter benötigt Messgeräte, um die Heiz- und Warmwasserkosten der Mieter zu messen und korrekt abzurechnen. Meist werden die Geräte nicht gekauft, sondern von Mess-Unternehmen gemietet; die Gerätemiete kann der Vermieter auf seine Mieter umlegen. In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ging es um die Mietvertragsklauseln eines Mess-Unternehmens, insbesondere um die Laufzeit des Mietvertrags von zehn Jahren, die in etwa der Lebensdauer der Erfassungsgeräte entspricht (1 U 230/04). Diese Klausel sei unwirksam, entschied das OLG, ebenso wie die automatische Vertragsverlängerung um weitere zehn Jahre, wenn nicht gekündigt werde.
Nach Ansicht des OLG benachteiligt eine Laufzeit von zehn Jahren die Kunden in unangemessener Weise. Sie hindere die Mieter von Messgeräten daran, in absehbarer Zeit zu einem anderen, in Preis oder Service günstigeren Mitbewerber zu wechseln oder von technischen Neuerungen zu profitieren. Das Unternehmen betreibe großen Forschungsaufwand, um im Bereich der Messtechnik auf dem neuesten Stand zu bleiben. Doch den Kunden stehe es nicht offen, auf Neuerungen zurückzugreifen.
Der hohe Entwicklungsaufwand rechtfertige die lange Laufzeit der Mietverträge jedenfalls nicht. Anders als etwa beim Verlegen von Breitbandkabelanlagen seien hier keine großen Investitionen notwendig, die nur einzelnen Kunden zugute kommen. Der Installationsaufwand für Erfassungsgeräte sei relativ gering. Würden sie vorzeitig zurückgegeben, könnten sie ohne weiteres anderswo eingesetzt werden.