Vermieter schickte Betriebskostenabrechnung ...

... nur an die Ehefrau, obwohl beide Ehegatten Wohnungsmieter waren

onlineurteile.de - Den Mietvertrag für eine Berliner Wohnung hatten beide Ehepartner unterschrieben. Im Abrechnungsjahr 2005 ergab sich laut Betriebskostenabrechnung der Vermieterin, die sie an beide Mieter adressierte, eine Nachzahlung von rund 255 Euro. Die Einzelheiten der Berechnung der Heizkosten schlüsselte sie in einem anderen Schreiben auf, das nur an die Ehefrau adressiert war und nur ihr zuging.

Die Mieter versuchten, ihr daraus einen Strick zu drehen, und weigerten sich, die Nachzahlung zu überweisen: Die Abrechnung sei nicht ordnungsgemäß, sie müsse einheitlich allen Mietern übermittelt werden. Diese Argumentation wies der Bundesgerichtshof zurück (VIII ZR 263/09).

Mieteten mehrere Personen eine Wohnung an, hafteten sie grundsätzlich gemeinsam - als "Gesamtschuldner" - für die Miete inklusive der Nebenkosten. Vermieter könnten bei mehreren Mietern nach Belieben jeden Mieter ganz oder teilweise auf Zahlung in Anspruch nehmen. Also habe die Vermieterin im konkreten Fall Anspruch auf die Nachzahlung. Ob sie die Betriebskostenabrechnung nur an einen Vertragspartner oder an beide sende, spiele dabei keine Rolle.