Vermieter soll wirtschaftlich arbeiten

Billig-Lösungen muss er bei der Wohnanlagen-Verwaltung aber nicht bieten

onlineurteile.de - Die Nebenkostenabrechnung war für den Mieter jedesmal ein Ärgernis. Was da für die Reinigung des Treppenhauses, für Schneeräumen und Gartenarbeit verlangt wurde - "das muss doch auch billiger gehen", dachte sich der Mieter. Er verklagte den Vermieter auf Rückzahlung unnötig gezahlter Nebenkosten.

Der Vermieter müsse die Wohnanlage zwar wirtschaftlich vernünftig verwalten, erklärte das Landgericht Hannover (3 S 1268/01 -81-). Doch sei ihm dabei ein Ermessensspielraum zuzubilligen. Ob er z.B. für Reinigungsarbeiten einen professionellen Service bestelle oder lieber privat eine Putzfrau engagiere, bleibe ihm überlassen. Dabei sei er keineswegs verpflichtet, auf das billigste Angebot zurückzugreifen: Flexibilität und Qualität der Arbeitskräfte seien als Maßstab für eine Leistung genauso wichtig.

Im Vergleich mit benachbarten Wohnanlagen hielten sich die Nebenkosten im Haus jedenfalls im Rahmen. Auch die Kritik des Mieters an der Umlage der Gärtnerkosten sei unberechtigt: Ob die Mieter den Garten benutzen könnten, spiele hier keine Rolle. Gartenpflege wie Rasenmähen oder das Beschneiden von Sträuchern und Hecken sei - schon aus optischen Gründen - in jedem Fall notwendig, auch dann, wenn das Betreten des Gartens verboten sei.