Vermieterin lässt Rauchmelder installieren
onlineurteile.de - Eine Vermieterin kündigte im Mietshaus an, demnächst werde eine Fachfirma in allen Wohnungen zertifizierte batteriebetriebene Rauchwarnmelder installieren. So schreibe es die Hamburger Bauordnung vor. Ein Mieter legte Einspruch ein: Er habe seine Wohnung bereits mit Rauchmeldern ausgestattet, das sei also überflüssig. Außerdem plane er, in näherer Zukunft die Wohnung zu renovieren. Dann müsse er womöglich die Melder noch einmal neu ausrichten.
Trotzdem müsse der Mieter den Mitarbeitern der betreffenden Firma Zutritt zu seiner Wohnung gewähren, urteilte das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek (112 C 35214/07). Diese gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme müsse er dulden, auch wenn er selbst schon Melder installiert habe.
Die Vermieterin sei verpflichtet, Mietwohnungen - bis spätestens Ende Dezember 2010 - nachzurüsten und dafür zu sorgen, dass die Rauchmelder genau nach den Vorschriften der Landesbauordnung installiert würden. Sie seien so einzubauen und zu betreiben, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werde.