Vermieterin rechnete Betriebskosten nicht ab
onlineurteile.de - Eigentlich war ja im Mietvertrag vereinbart worden, dass die Mieterin für die monatlich anfallenden Nebenkosten Vorauszahlungen leisten und die Vermieterin die Nebenkosten am Ende des Jahres genau nach Verbrauch abrechnen sollte. Doch die Vermieterin nahm es jahrelang nicht so genau, kassierte die Vorauszahlungen und rechnete nichts ab. Als dann im Jahr 2004 die Preise für Gas und Öl anzogen, besann sie sich eines Besseren.
Doch nun legte sich die Mieterin quer: Da die Vermieterin die Betriebskostenabrechnung über mehrere Jahre unterlassen habe, müsse es nun auch dabei bleiben, meinte sie. Dadurch sei stillschweigend der Mietvertrag geändert worden. Sie werde deshalb auch künftig nur eine Pauschale zahlen. Damit war allerdings das Landgericht Hamburg nicht einverstanden (316 S 32/05).
Trotz der jahrelangen Praxis sei die ursprüngliche Regelung im Mietvertrag gültig. Wenn sie nicht abrechne, erkläre die Vermieterin damit nicht den Willen, auf die Betriebskostenabrechnung dauerhaft zu verzichten. In solchen Fällen müsse die Mieterin darauf dringen, die Angelegenheit zu klären und endgültig zu regeln. Nur dann könne sie sicher sein, dass die Vermieterin auch für die Zukunft auf Abrechnungen verzichte.