Vermieterin will Wohnung fotografieren
onlineurteile.de - Nach der Kündigung der Mieter hat die Vermieterin keinen Anspruch darauf, die noch bewohnten Mieträume zu fotografieren, damit der Makler die Fotos allen Mietinteressenten zeigen kann;
Fotografieren mag weniger störend sein als die Besichtigung der Wohnung durch viele Mietinteressenten — es ist dennoch die freie Entscheidung der Mieter, ob sie es zulassen; Fotos der eigenen vier Wände einer Vielzahl unbekannter Personen zugänglich zu machen, stellt jedenfalls einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter dar, den diese nicht hinnehmen müssen.