Vermieterin will Wohnung fotografieren

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Nach der Kündigung der Mieter hat die Vermieterin keinen Anspruch darauf, die noch bewohnten Mieträume zu fotografieren, damit der Makler die Fotos allen Mietinteressenten zeigen kann;

Fotografieren mag weniger störend sein als die Besichtigung der Wohnung durch viele Mietinteressenten — es ist dennoch die freie Entscheidung der Mieter, ob sie es zulassen; Fotos der eigenen vier Wände einer Vielzahl unbekannter Personen zugänglich zu machen, stellt jedenfalls einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Mieter dar, den diese nicht hinnehmen müssen.

Urteil des Landgerichts Frankenthal
Aktenzeichen: 2 S 218/09
Entscheidungsdatum: 30.09.2009
Urteilnummer: 52335d