Vernehmung mit Kamerateam
onlineurteile.de - Wie in der Lokalpresse angekündigt, begleitete ein Kamerateam den Ortspolizisten. Das Team drehte einen Beitrag für ein deutschlandweit ausgestrahltes Fernsehmagazin. Wegen angeblicher Trickbetrügereien sollte ein Mann vernommen werden. Der Polizeibeamte und das Kamerateam erschienen unangemeldet in dessen Wohnung. Vor laufender Kamera konfrontierte der Polizist den Mann mit den Anschuldigungen. Der Verdächtige spielte mit und beantwortete auch zusätzliche Fragen des Kamerateams.
Später kamen ihm wohl doch Bedenken. Jedenfalls setzte er beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg durch, dass nicht über ihn als Beschuldigten eines Verfahrens berichtet werden darf (7 U 10/04). Ermittlungen wegen Betrugs darzustellen und den vollen Namen des Verdächtigten zu nennen, könne diesen in der Öffentlichkeit ruinieren, so das OLG. Daher dürfe das Filmmaterial nicht gegen dessen Willen veröffentlicht werden.
Auch wenn er zunächst kooperiert habe, sei das nicht als Genehmigung der Ausstrahlung im Fernsehen auszulegen. Möglicherweise sei dem Mann gar nicht bewusst gewesen, dass er dem Team den Zutritt hätte verweigern können. Vielleicht habe er gedacht, die Aufnahmen seien polizeilich genehmigt und deshalb zu akzeptieren. Wenn der Verdächtige spontan Fragen des Kamerateams beantworte, sei das kein vereinbartes Interview. Auch das könne man nicht als Genehmigung deuten. Zudem sei der Mann nicht über Zweck, Art und Umfang der geplanten Sendung informiert worden.