"Verschleiß ist kein Mangel"
onlineurteile.de - Für knapp 5.000 Euro kaufte ein Mann einen gebrauchten Mercedes 124 T, der zehn Jahre alt war und 150.733 Kilometer auf dem Tacho hatte. TÜV und ASU waren gemacht. Zwei Monate nach dem Kauf stellte eine Werkstatt fest, dass der Katalysator defekt war und ausgetauscht werden musste. Vergeblich forderte der Käufer vom Verkäufer, er müsse die Kosten des Austauschs übernehmen, weil er ihm einen mangelhaften Wagen verkauft habe. Auch die Zahlungsklage des Käufers scheiterte beim Amtsgericht Offenbach (38 C 276/04).
Bei einem Gebrauchtwagen gelte nicht jeder Defekt als Mangel, der bei einem Neuwagen als Sachmangel eingestuft würde, erläuterte der Amtsrichter. Bei gebrauchten Autos müsse der Käufer immer mit Verschleißerscheinungen rechnen. Doch wie seien Mängel und Verschleißerscheinungen voneinander abzugrenzen? Hier komme es darauf an, welcher Wagen mit welchem Baujahr und Kilometerstand zu welchem Preis verkauft worden sei. Denn: Je höher der Preis, desto mehr dürfe natürlich der Käufer erwarten.
Im konkreten Fall sei der Mercedes nicht sehr teuer gewesen und habe bereits 150.000 Kilometer auf dem Buckel. Bei diesem Kilometerstand müsse man erfahrungsgemäß auch mit dem Ableben eines Katalysators rechnen. Manche gäben schon nach 100.000 Kilometern ihren Geist auf. Deshalb sei hier von üblichem Verschleiß auszugehen, auch wenn ein Katalysator sich nicht abnutze wie etwa Bremsbacken. Bei Katalysatoren bestehe die Abnutzung eben darin, dass sie durchschnittlich eine bestimmte Zahl von Stunden hielten und dann einfach nicht mehr funktionierten.