Verschwundenes Kunstwerk
onlineurteile.de - Die Kollage aus verschiedenen Fahnen war 1991 in der städtischen Galerie im Lenbachhaus ausgestellt gewesen. Schon vor dem Ende der Ausstellung wurde es entfernt, weil die Firma Ruhrgas seinerzeit gegen das Kunstwerk bzw. den Künstler gerichtlich vorgegangen war und ein Ausstellungsverbot erwirkt hatte. Die Stadt München bewahrte das Kunstwerk auf - so dachte jedenfalls der Künstler. Anlässlich seines 70. Geburtstages 2006 erinnerte er sich an seine Kollage und bat die Stadt um Rückgabe.
Doch mittlerweile, nach immerhin 17 Jahren, war das Kunstwerk nicht mehr auffindbar. Die Kommune musste passen und wurde daraufhin vom Künstler auf 11.500 Euro Schadenersatz verklagt. Das Landgericht München I verurteilte die Stadt zur Zahlung (23 O 6414/07).
Die Stadt München habe die Fahnen nicht korrekt gelagert und aufbewahrt, wozu sie auch ohne eine Extra-Vereinbarung verpflichtet gewesen wäre. Damit habe die Kommune das Eigentum des Künstlers verletzt. Er habe es ihr weder geschenkt, noch übereignet. Sein Anspruch auf Schadenersatz sei trotz der großen Zeitspanne auch noch nicht verjährt. (Die Stadt hat gegen das Urteil Berufung eingelegt!)