Versicherer bestätigte Übernahme der Kfz-Reparaturkosten
onlineurteile.de - An dem Verkehrsunfall traf Herrn P keine Schuld, der Versicherer des Unfallgegners musste den Schaden regulieren. Der von P beauftragte Kfz-Sachverständige schätzte die Reparaturkosten auf über 3.000 Euro und legte dabei die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde.
Der Haftpflichtversicherer bestätigte gegenüber der Werkstatt von P, er werde die Reparaturkosten übernehmen. Der Unfallgeschädigte ließ den Schaden jedoch weder reparieren, noch kaufte er ein Ersatzauto. Schließlich zahlte der Versicherer die fiktiven Reparaturkosten, allerdings nicht die laut Gutachten fällige Summe. Vielmehr errechnete er den Schadenersatz auf Basis der niedrigeren Stundensätze einer anderen, ebenso kompetenten Fachwerkstatt. Resultat: 2.271 Euro.
Empört pochte P darauf, dass die Versicherung die viel höher geschätzten Reparaturkosten anerkannt habe, und zog vor Gericht: Zumindest der vom Gutachter ermittelte Wiederbeschaffungsaufwand für den Wagen (2.900 Euro) stehe ihm zu, meinte er.
Das Landgericht Saarbrücken wies die Klage ab (13 S 102/12). Hier gehe es nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden: Eine Reparatur sei wirtschaftlicher, als einen Ersatzwagen zu beschaffen. Der Versicherer müsse daher keinen Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungsaufwands zahlen.
Und es sei auch nicht zu beanstanden, dass er die Kalkulation des Sachverständigen ignoriert und P auf eine kostengünstigere Werkstatt verwiesen habe. Dass der Versicherer zunächst erklärt habe, die Reparaturkosten zu übernehmen, stehe dem nicht entgegen.
Mit diesem Schreiben habe der Versicherer nicht verbindlich zugesagt, auf alle Einwände gegen die Schadensabrechnung von P zu verzichten und sie in jedem Fall zu akzeptieren. Das Schreiben beziehe sich auf die Kosten einer tatsächlich durchgeführten Reparatur. Eine Zusage auch für den Fall einer fiktiven Schadensabrechnung sei dem nicht zu entnehmen.