Versicherung hält Verunglückten hin

Gericht erhöht zur Strafe das Schmerzensgeld

onlineurteile.de - Auf einer Landstraße verunglückte ein 34-jähriger Motorradfahrer schwer. Er wurde von einem Autofahrer in den Straßengraben befördert, der gerade keinen Führerschein hatte und mit einem stillgelegten (allerdings haftpflichtversicherten) Wagen unterwegs war. Nach dem Unfall folgte für den Motorradfahrer eine Operation nach der anderen, trotzdem blieben Dauerschäden. Beruflich warf ihn die lange "Aus-Zeit" erheblich zurück.

Und dazu noch der Ärger mit der Versicherung des Unfallverursachers: Sie schrieb ihm, zur Unfallzeit habe für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr bestanden. Erst als sich der Mann an den Verein Verkehrsopferhilfe wandte, kam die Sache in Gang. Schließlich anerkannte die Versicherung ihre Leistungspflicht und zahlte 20.000 DM Schmerzensgeld. Damit gab sich der Mann nicht zufrieden. Dann schickte ihm die Versicherung einen Detektiv nach; dieser meldete, der Mann könnte längst wieder arbeiten.

Diesen Methoden konnte das Oberlandesgericht Naumburg nichts abgewinnen (4 U 136/03). Berufliche Nachteile und dauerhafte Erwerbsminderung rechtfertigten für sich schon ein höheres Schmerzensgeld, so die Richter. Zusätzlich führe das Verhalten des Versicherers zu einer höheren Summe, weil er seine Pflichten gegenüber dem bedauernswerten Unfallopfer ignoriert habe. Wider besseres Wissen habe er den Versicherungsschutz verneint und darauf spekuliert, dass das Unfallopfer seine Rechte nicht kenne und die Abfuhr widerstandslos über sich ergehen lassen werde.

Bereits bei der Schadensanzeige habe der Versicherung klar sein müssen, dass sie dazu verpflichtet sei, den Verunglückten zu entschädigen. Ihr Verhalten habe das ganze Verfahren erheblich verzögert und das Unfallopfer in finanzielle Probleme gestürzt. Am Ende habe man dann dem Opfer auch noch Schwarzarbeit und Arbeitsunwilligkeit vorgehalten, ohne dies belegen zu können. Aus all diesen Gründen müsse die Versicherung dem Mann weitere 34.774 Euro Schmerzensgeld überweisen.