Versicherung informiert über günstigen Autovermieter
onlineurteile.de - Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall darf die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Geschädigten über seine Möglichkeiten informieren, den Schaden so gering wie möglich zu halten; das Unternehmen handelt daher nicht wettbewerbswidrig, wenn es den Unfallgeschädigten auf einen günstigen, überregional tätigen Autovermieter hinweist, der mit der Versicherung zusammenarbeitet
— das gilt auch dann, wenn der Unfallgeschädigte für die Zeit der Autoreparatur bereits bei einem regionalen Autovermieter einen Ersatzwagen angemietet hat; diese Praxis beeinträchtigt die Interessen des Geschädigten nicht.