Versicherungsagent und Kundin mauscheln

Krankenversicherer kündigt den Versicherungsvertrag

onlineurteile.de - Eine Frau hatte es mit der Wirbelsäule zu tun, war deswegen mehrfach ärztlich behandelt worden. Sie wollte eine private Krankenversicherung abschließen und informierte den Versicherungsagenten über ihre Probleme. Da meinte dieser, "wenn er das alles in den Antrag aufnehmen würde, bräuchte er den Antrag gar nicht zu stellen". Er verneinte die Formularfragen nach Wirbelsäulenbeschwerden, Vorschäden an den Bandscheiben und nach entsprechenden Behandlungen.

Als die Wahrheit ans Licht kam, trat der Krankenversicherer vom Vertrag zurück. Die Versicherungsnehmerin wehrte sich mit einer Klage und verwies auf die Ratschläge des Agenten. Der spreche doch für die Versicherung und sie habe sich darauf verlassen. Beim Oberlandesgericht Saarbrücken fand die Frau kein Gehör (5 U 279/04). Gebe ein Agent beim Ausfüllen des Formulars unrichtige Auskünfte oder falsche Ratschläge, könne der Versicherer dies nicht später dem Kunden vorwerfen, räumten die Richter ein. Darum gehe es hier aber nicht.

Der Agent habe vielmehr mit bewusst falschen Angaben seine Vollmacht missbraucht und das der Antragstellerin offen gesagt. Obwohl sie also wusste, dass ihre Beschwerden verschwiegen wurden, habe die Kundin das Antragsformular unterschrieben. Wenn Antragsteller und Agent auf solche Weise zum Nachteil der Versicherung mauschelten, könne sich der Kunde nicht nachträglich darauf berufen, dass der Agent schließlich bevollmächtigt sei, im Namen der Versicherung zu handeln.