Versicherungsnehmer will mehrfach kassieren
onlineurteile.de - Schon seit 1982 hatte der Mann seinen Hausrat bei der A-Versicherung versichert. 1992 hatte er bei der S-Versicherungs-AG eine weitere Hausratversicherung abgeschlossen. 1999 meldete der Versicherungsnehmer bei beiden Versicherungen einen Blitzüberspannungsschaden, belegt jeweils durch die Rechnung einer Firma T. Er erhielt zwei Mal 799 DM. Im Sommer 2002 kassierte der Mann von der A-Versicherung für einen Wasserschaden 7.714 Euro. Den gleichen Schaden wollte der Versicherungsnehmer auch von der S-Versicherungs-AG reguliert bekommen. Beiden Versicherungen übersandte er als Belege identische Originalrechnungen der Firmen L und R.
Als die A-Versicherung schließlich das Manöver entdeckte, erstattete sie Strafanzeige gegen den Mann wegen betrügerischer Doppelversicherung (das Verfahren wurde eingestellt, nachdem der Mann 4.000 Euro gezahlt hatte). Gleichzeitig verklagte sie ihn mit Erfolg auf Rückzahlung der 7.714 Euro. Der Versicherungsnehmer habe das Unternehmen bei den Ermittlungen zum Leitungswasserschaden arglistig getäuscht, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (20 U 172/06). Er habe ihr nämlich verschwiegen, dass er eine zweite Hausratversicherung unterhielt und den Schaden auch bei der S-Versicherungs-AG anzumelden beabsichtigte. Über diesen Umstand hätte er die A-Versicherung ungefragt informieren müssen - denn für einen Schadensfall dürfe der Versicherungsnehmer nicht mehrfach Entschädigung beanspruchen.
Vergeblich beteuerte der Mann, er habe geglaubt, die Versicherungsunternehmen würden sich untereinander absprechen. Schon den Blitzüberspannungsschaden habe er doppelt abgerechnet; hielt ihm das Gericht vor. Also hätte er wissen, dass sich die Versicherungen nicht verständigten. Außerdem habe er sich zwei Originalrechnungen für ein und dieselbe Leistung ausstellen lassen und diese Rechnungen bei zwei Versicherern eingereicht. Das spreche eindeutig für die Absicht, die Unternehmen hinters Licht zu führen.