Versicherungsnehmerin verschwieg Erschöpfungszustand
onlineurteile.de - Zusammen mit einer Versicherungsagentin füllte eine Frau den Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Bei der Frage nach ärztlicher Behandlung bzw. Gesundheitsstörungen in den letzten fünf Jahren gab die Antragstellerin eine Fisteloperation am Ohr an. Dass sie 1998 einige Wochen wegen physischer und psychischer Erschöpfung arbeitsunfähig geschrieben war, behielt die Angestellte für sich. Fast wäre ihr das zum Verhängnis geworden, als im Sommer 2000 Brustkrebs diagnostiziert wurde. Ihren Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente beantwortete die Versicherung nämlich damit, dass sie den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfocht.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken fand keine Anhaltspunkte dafür, dass die Versicherungsnehmerin bewusst ihren Erschöpfungszustand verschwiegen hatte, um so die Versicherung zum Vertragsschluss zu bewegen (5 U 736/03). Sie habe glaubwürdig dargestellt, dass sie ihren Erschöpfungszustand als "einmalige Unpässlichkeit" ansah, die mit erheblichem Stress am Arbeitsplatz zusammenhing.
Nach heftigem Streit mit dem Chef habe die Frau "erst einmal da rauskommen" wollen und sich krankschreiben lassen. Anschließend habe sie den Arbeitsplatz gewechselt und keine Beschwerden mehr gehabt. Außer zur Krankschreibung habe die Angestellte in dieser Sache auch keinen Arzt aufgesucht. Der frühere Arbeitgeber habe bezweifelt, dass die Frau krank war und deswegen einen Amtsarzt eingeschaltet. Auch das spreche dagegen, dass die Versicherungsnehmerin absichtlich eine schwere Krankheit unterschlagen habe, um die Versicherung über ihren Gesundheitszustand zu täuschen. Daher habe der Vertrag Bestand, der Versicherer müsse der Frau Rente zahlen.