Versicherungsschutz für Psychotherapie

Private Krankenversicherung darf ihn davon abhängig machen, dass der Psychotherapeut Arzt ist

onlineurteile.de - Eine Psychotherapie kann lange dauern und ... teuer werden. Dies bekam ein Patient zu spüren, der seinen Vertrag mit der privaten Krankenversicherung nicht genau durchgelesen hatte. Dort hieß es: "Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Psychotherapie, soweit sie ... von einem niedergelassenen Arzt oder in einem Krankenhaus durchgeführt wird". Der Psychotherapeut des Mannes war zwar niedergelassen und approbiert, aber kein Arzt. Zu ihm hatte der Patient "besonderes Vertrauen", was für die Krankenversicherung allerdings nicht zählte. Sie weigerte sich zu zahlen. "Jetzt bin ich schon privat versichert", ärgerte sich der Mann, "und bekomme nicht mal das, was sogar die AOK bezahlt!"

Doch das Oberlandesgericht Hamm stellte sich auf die Seite der Versicherung (20 U 100/03). Die umstrittene Vertragsklausel sei klar formuliert und für die Versicherten nicht überraschend. Der Versicherungsnehmer hätte sich ohne Weiteres darauf einstellen und einen Arzt als Therapeuten wählen können. Dass die gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapeuten mit und Psychotherapeuten ohne ärztliche Ausbildung gleichstellten, sei zwar richtig. Privat Versicherte hätten aber keinen Anspruch auf dieselben Leistungen wie gesetzlich Versicherte.

Bei einer großzügigeren Regelung müsste die private Versicherung damit rechnen, dass mehr Versicherte eine Therapie machten. Dies triebe die Beiträge in die Höhe. Ob (und vor allem: wie lange) psychotherapeutische Behandlung nötig sei, sei schwer zu überprüfen. Ließe man auch Therapeuten ohne ärztliche Ausbildung zu, müssten die Patienten außerdem zusätzlich einen Arzt aufsuchen, um eventuelle körperliche Ursachen der Krankheit abzuklären. Das verursache weitere Kosten.