Verspätete Nebenkostenabrechnung

Vermieter ließ sich zu viel Zeit - keine Nachzahlung

onlineurteile.de - Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2001 flatterte der Mieterin einer 3-Zimmer-Wohnung Ende Mai 2003 ins Haus. Sie sollte 891 Euro nachzahlen. Da beschwerte sich die Frau darüber, dass der Vermieter zu spät abgerechnet habe: Spätestens am Ende des zwölften Monats nach dem Abrechnungsjahr müsse der Vermieter die Abrechnung vorlegen - das wäre also der 31. Dezember 2002 gewesen. Er könne nichts dafür, entgegnete der Vermieter, denn das Elektrizitätswerk und der Wasserversorger hätten ihrerseits die Rechnungen sehr spät geschickt. Erst im Januar 2003 habe er sie bekommen.

Mit seiner Zahlungsklage hatte er jedoch beim Amtsgericht Tübingen keinen Erfolg (2 C 173/00). Die fraglichen Rechnungen hätten ihm im Januar vorgelegen. Danach hätte er die Abrechnung sofort erstellen können und müssen. Natürlich sei er nicht schuld daran, wenn er wegen fehlender Unterlagen im Dezember nicht abrechnen könne und die Jahresfrist versäume. Sobald er die Unterlagen erhalte, müsse er die Abrechnung aber sofort erledigen, weil beide Parteien möglichst schnell Klarheit über die ausstehenden Nebenkosten haben sollten. Statt dessen habe er sich über vier Monate Zeit gelassen. Diese Untätigkeit sei nicht mit der Verzögerung durch die Versorgungsunternehmen zu entschuldigen. Der Vermieter verliere dadurch seinen Anspruch auf die Nachzahlung.