Versteckte Kamera im Pflegeheim

Sohn einer Heimbewohnerin wollte Pflegemängel dokumentieren: Kündigung

onlineurteile.de - Der Sohn (und zugleich Betreuer) der 94-jährigen Bewohnerin eines Pflegeheims hatte das Gefühl, dass seine Mutter im Heim nicht richtig gepflegt wurde und zu wenig Flüssigkeit bekam. Um dies zu kontrollieren, stellte er im Dezember 2004 im Zimmer seiner Mutter einen Tannenbaum auf und versteckte darin eine Kamera. Die heimlich gedrehten Aufnahmen strahlte der Fernsehsender RTL im Januar 2005 aus - in einer Sendung über Skandale in deutschen Pflegeheimen. Auch ein Gespräch mit der Heimleitung hatte der Mann heimlich gefilmt und RTL zur Verfügung gestellt. "Wegen der Pflegemängel" kürzte er das Entgelt für das Heim.

Deswegen erteilte man ihm Hausverbot und kündigte den Heimvertrag der Mutter: Aufnahmen mit versteckter Kamera und deren Ausstrahlung im Fernsehen verletzten die Persönlichkeitsrechte des Pflegepersonals und schädigten den Ruf des Heims, hielt die Heimleitung dem Mann vor. Er habe das Entgelt zu Unrecht gekürzt, denn seine Vorwürfe träfen nicht zu. Seine Mutter werde "ordnungsgemäß betreut".

In der chronisch unterbesetzten Station sei die Wundversorgung schlecht, widersprach der Betreuer. Da die Heimleitung ihn immer nur abgewimmelt habe, habe er eben zu drastischen Mitteln greifen müssen. Die Räumungsklage des Heims scheiterte beim Landgericht München I (28 O 8172/05). Erst im Laufe des Prozesses habe die Heimleitung dokumentiert, dass sie rund um die Uhr Getränke ausgebe, so das Landgericht. Das Misstrauen des Betreuers sei also nicht grundlos. Trinkpausen von über 13 Stunden hätten eine Kürzung des Entgelts wegen Pflegenotstands gerechtfertigt.

Deshalb sei die Kündigung - trotz des Zahlungsrückstands von mittlerweile fast 20.000 Euro - unwirksam. Der Betreuer müsse den Zahlungsrückstand ausgleichen und erhalte in Zukunft ein kontrolliertes Besuchsrecht. Auf diese Weise könne die alte Frau im Heim bleiben. Sie könne für den Streit nichts, ein Umzug mit 96 Jahren wäre außerdem eine ungeheure Zumutung. Die Heimleitung müsse auf andere Weise versuchen, gegen die (ihrer Ansicht nach haltlosen und geschäftsschädigenden) Vorwürfe des Angehörigen vorzugehen.