Verteidiger transportierte Privatpost eines Gefangenen
onlineurteile.de - Ein Untersuchungshäftling kann mit seinem Verteidiger schriftlich und mündlich unkontrolliert kommunizieren, sofern dabei die Verteidigung vorbereitet wird; unzulässig ist es jedoch, wenn ein Anwalt private Briefe an Angehörige oder Freunde übermittelt und sie, deklariert als Verteidigerpost, der Briefkontrolle in der Justizvollzugsanstalt entzieht;
das rechtfertigt selbst dann eine Geldbuße für den Rechtsanwalt (hier: 300 Euro), wenn es sich um einen "völlig harmlosen" Brief des Untersuchungshäftlings an seine Freundin handelt, in dem es um die Regelung von Mietangelegenheiten geht.