Verteidiger verlässt unter Protest den Gerichtssaal
onlineurteile.de - In einem Strafprozess lehnte der Anwalt des Angeklagten die Richter wegen Befangenheit ab. Seine Ablehnungsanträge wurden jedoch zurückgewiesen. Dann wurde ein Zeuge angehört, gegen dessen umfangreiche Vernehmung der Verteidiger wiederum vergeblich Widerspruch einlegte. Schließlich verließ der Anwalt unter lautem Protest während der Hauptverhandlung den Sitzungssaal, um zu demonstrieren, welches Unrecht ihm und seinem Mandanten widerfuhr. Das Strafverfahren musste vertagt werden.
Dafür hatte das Oberlandesgericht Köln kein Verständnis (2 Ws 237 - 240/05). Der Verteidiger habe sich auf ein "prozessuales Notwehrrecht" berufen, das ihm gegen das "Diktat der Verhandlungsleitung durch den Vorsitzenden Richter" zustehe. Ein solches Recht existiere in der deutschen Rechtsordnung jedoch nicht: Er habe pflichtwidrig und schuldhaft die Verhandlung platzen lassen. Deshalb müsse der Anwalt die Kosten für die Aussetzung des Verfahrens übernehmen.