Verunglückte Ferien auf dem Bauernhof

Urlauberin stürzt im Heuschober von der Leiter: Haftung des Landwirts?

onlineurteile.de - Frau M wollte gemeinsam mit ihrer Familie ein paar Tage Urlaub auf einem Bauernhof in der Oberpfalz verbringen. Kaum waren die Urlauber angekommen, erzählte die Bäuerin ihnen und anderen Gästen, dass eine Katze Junge bekommen hatte. Auf dem Heuboden könnten sie die kleinen Katzen besichtigen. Das ließen sich die Urlauber nicht zwei Mal sagen: Sofort machten sie sich auf den Weg.

Der Heuboden lag drei Meter über dem (Beton-)Boden des Schuppens. Um hinaufzukommen, musste man eine Aluminiumleiter hochsteigen, die nur lose am Eingang angelehnt war. Alle Urlaubsgäste stiegen hinauf, die Kinder spielten mit den Katzen und im Heu. Als Frau M als erste den Heuboden verließ, verrutschte ihr beim Abstieg die Leiter: Sie verlor den Halt, stürzte auf den Beton und zog sich einen komplizierten Fersenbeinbruch zu. Ihre Zahlungsklage gegen den Landwirt auf Schadenersatz war beim Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg nur zum Teil erfolgreich (3 U 1274/08).

Wer "Ferien auf dem Bauernhof" anbiete, müsse Gefahrenquellen auf dem Hof (zumindest in den für die Urlauber zugänglichen Bereichen) beseitigen, so das OLG. Die Gastgeber dürften die Gäste nicht auf den Heuboden einladen, wenn dieser nicht gefahrlos zu betreten sei. Menschen aus der Stadt seien mit den Unfallrisiken auf einem Bauernhof nicht vertraut - mit dieser Unerfahrenheit hätte der Landwirt rechnen und entsprechende Maßnahmen treffen müssen.

Hier gehe es nicht um eine Leiter, die man nur ein paar (Stufen) hinauf und wieder hinunter steige - sie habe die Funktion einer "Ersatztreppe". Oben steige der Benutzer aus. Beim Wiedereinstieg könnten Benutzer die Leiter (auch unabsichtlich) leicht verschieben. Das sei durch eine Einhängevorrichtung am Ausstieg zu vermeiden oder auch durch eine Leiter mit seitlich verlängerter Standfläche, wie sie längst handelsüblich seien.

Allerdings habe sich Frau M den Unfall überwiegend selbst zuzuschreiben und müsse daher zwei Drittel der Folgekosten selbst tragen. Dass die Leiter instabil war, hätte einem halbwegs aufmerksamen Benutzer auffallen müssen. Da gebe es vernünftigerweise nur zwei Möglichkeiten: unten zu bleiben oder jemanden zu bitten, die Leiter beim Abstieg festzuhalten.