"Verwahrentgelt" für Geld auf dem Girokonto?
onlineurteile.de - Dass es auf Sparguthaben keine Zinsen mehr gibt, daran hat sich "Otto Normalverbraucher" in der anhaltenden Niedrigzinsphase schon fast gewöhnt. Nun gehen immer mehr Kreditinstitute dazu über, von den Kunden sogar Geld dafür zu verlangen, dass sie Geld auf einem Konto liegen haben. Das nennt sich dann etwas schönfärberisch "Verwahrentgelt" Die Verbraucherzentrale Sachsen verklagte deswegen die Sparkasse Vogtland.
Das Kreditinstitut hatte im Februar 2020 ein "Verwahrentgelt" eingeführt. Jährlich 0,7 Prozent der Einlagesumme sollten die Kunden berappen. Diese Negativzinsen wollte die Sparkasse schon ab einer Einlagesumme von 5.000,01 Euro kassieren, von neuen Privatkunden und auch von Bestandskunden nach einem Wechsel des Kontomodells. Bei einigen Kontomodellen sogar zusätzlich zur Kontoführungsgebühr.
Aus Sicht der Verbraucherschützer stellt das "Verwahrentgelt" eine unzulässige "Doppelbepreisung" dar. Zwar nahm die Sparkasse nach massivem Protest das Entgelt zurück. Trotzdem entschloss sich die Verbraucherzentrale zu einer Klage, um in einem Musterprozess eine offizielle Unterlassungserklärung der Sparkasse zu erreichen.
Mit diesem Anliegen scheiterte die Verbraucherzentrale Sachsen jedoch vorerst beim Landgericht Leipzig (05 O 640/20). Auf Girokonten dürfe die Sparkasse Negativzinsen sowohl von Bestandskunden als auch von neuen Kunden erheben, entschied das Landgericht, vorausgesetzt dies werde mit dem Kunden individuell vereinbart. Unzulässig sei Verwahrentgelt in Bezug auf Kontomodelle, die die Sparkasse gleichzeitig als kostenlos bewerbe — wie beim so genannten Jugendgirokonto geschehen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.