Verwahrloste Schafherde

Gericht beendet das Leiden der Tiere und zwingt die Züchterin, die Herde zu verkleinern

onlineurteile.de - Bei Kontrollen bot sich immer wieder ein schreckliches Bild: bis auf das Skelett abgemagerte Tiere. Mutterschafe, die so schwach waren, dass sie keine Milch mehr geben konnten. Schafe wurden eigenhändig und ohne Betäubung kastriert. Weil die Züchterin den Hütehunden tote Schafe als Futter vorsetzte, griffen diese schließlich auch die lebenden Tiere an. Neugeborene, kranke und verletzte Schafe vegetierten ohne tierärztliche Betreuung dahin.

Über viele Jahre hinweg verstieß die Schäferin ständig gegen das Tierschutzgesetz. Deshalb ordnete das Veterinäramt des Landkreises 2009 endlich an, sie müsse den Bestand von ca. 320 Tieren nach und nach reduzieren. Maximal 50 Mutterschafe dürfe die Frau halten.

Die Tierhalterin zeigte sich allerdings uneinsichtig. Sie versuchte, die skandalöse Behandlung der Schafe mit allerlei Schicksalsschlägen zu entschuldigen: Nach dem Tod ihres Vaters und der Trennung von ihrem Mann sei sie ganz alleine für den Schafbestand verantwortlich … Unumwunden gab die Frau zu, sie habe zu wenig Geld für Futter, Tierärzte und Scherer. Trotzdem kam es für die völlig überforderte Züchterin offenbar nicht in Frage, den Tierbestand abzubauen.

Stattdessen klagte sie gegen die Auflagen des Veterinäramts. Zu Unrecht beeinträchtige die Behörde ihre Berufsausübung, argumentierte die Züchterin. Sie fürchte, mit 50 Mutterschafen könne sie keinen Gewinn mehr erwirtschaften. Damit konnte die Frau vor Gericht allerdings niemanden überzeugen. Wirtschaftliche Interessen des Tierhalters rechtfertigten keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof klar (9 ZB 10.1458).

Die Herde müsse drastisch verkleinert werden. Selbst 100 Mutterschafe könne die Züchterin alleine nicht so betreuen und pflegen, wie es notwendig wäre. Dieser Eingriff in ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung sei angemessen und verhältnismäßig, weil anders der Tierschutz nicht zu gewährleisten sei. Auf das Interesse der Schäferin habe das Veterinäramt insofern Rücksicht genommen, als sie den Tierbestand nur schrittweise abbauen müsse.