Verwalter entlassen

Eigenmächtig vergab er Bauaufträge - ohne Beschluss der Wohnungseigentümer

onlineurteile.de - In dem Haus sollte laut Gemeinschaftsordnung ein Lift eingebaut werden. Der von den Wohnungseigentümern bestellte Verwalter hielt es für zeitraubend und umständlich, in dieser Sache Beschlüsse der Eigentümer abzuwarten. Er machte Nägel mit Köpfen und vergab auf eigene Faust Planungs- und Handwerkeraufträge - zu Konditionen, die er selbst festsetzte. Als die Mehrheit der Wohnungseigentümer das eigenmächtige Treiben beenden wollte, widersetzte sich der Verwalter beharrlich. Daraufhin schickten ihm die Wohnungseigentümer einen blauen Brief und kündigten den Verwaltervertrag.

Das Bayerische Oberste Landesgericht billigte dies (2Z BR 181/03). Umbauten am gemeinschaftlichen Eigentum seien in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer. Als Vollzugsorgan der Wohnungseigentümer sei der Verwalter deren Treuhänder und an ihre Weisungen gebunden; er habe lediglich umzusetzen, was diese untereinander vereinbarten. Wenn ein Verwalter einen Umbau organisiere und dabei die Wohnungseigentümer übergehe, überschreite er bei weitem seine Befugnisse.

Besonders kreideten ihm die Richter an, dass er seinen "grob irrigen Rechtsstandpunkt" in einer wirtschaftlich so bedeutsamen Angelegenheit bis zuletzt vertreten und gegen die Mehrheit der finanziell betroffenen Wohnungseigentümer vehement verteidigt hatte. Damit habe er "das Vertrauensverhältnis zu den Wohnungseigentümern unheilbar zerstört".