Verwirrter Grippekranker

Arzt muss bei Indizien für Hirnhautentzündung Patienten sofort in die Klinik einweisen

onlineurteile.de - Einen (ohnehin schon zuckerkranken) 50-Jährigen erwischte es extra schlimm mit starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Fieber. Der Hausarzt diagnostizierte einen Virusinfekt und behandelte die "Grippe" mit Antibiotika. Als beim Hausbesuch am übernächsten Tag die Ehefrau berichtete, ihr Mann sei zeitweise verwirrt gewesen, wollte ihn der Arzt ins Krankenhaus bringen lassen. Das lehnte der Patient ab. Schon am nächsten Morgen war er nicht mehr ansprechbar und wurde vom Hausarzt doch in die neurologische Klinik eingewiesen. Dort stellten die Ärzte eine Hirnhautentzündung fest.

Später machte der Patient seinen Hausarzt für die dramatische Entwicklung der Krankheit - mit Lähmungserscheinungen und Sprachschwierigkeiten - verantwortlich und verlangte Schmerzensgeld. Das von medizinischen Sachverständigen beratene Oberlandesgericht Zweibrücken verurteilte den Arzt zur Zahlung von 8.000 Euro (5 U 25/01). Zusammen mit Kopfschmerzen, Übelkeit und Fieber deute Verwirrtheit eines Patienten eindeutig auf eine Hirnhauterkrankung hin. Dass der Patient dann sofort als Notfall in ein Krankenhaus einzuliefern sei, gehöre zum medizinischen Grundwissen. Da sei es zu wenig, dem Patienten eine stationäre Abklärung der Symptome zu "empfehlen", warfen die Richter dem Arzt vor.

Dass sich der Patient geweigert habe, in die Klinik zu gehen, entlaste den Mediziner nicht: Er hätte dem Patienten nachdrücklich klarmachen müssen, wie dringend weitere diagnostische Maßnahmen seien. Hätte man die Behandlung mit speziellen Antibiotika 24 Stunden früher begonnen, wäre es möglich gewesen, die Ausweitung der Infektion zu verhindern.